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§ 12 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-UmsV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten
Abschnitt 3 Registrierung von Finanzinstituten
Abschnitt 4 Datenerhebung und Datenübermittlung
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussbestimmung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlussbestimmung
§ 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.