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Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Teil II Aufstellung des Haushaltsplans
Teil III Ausführung des Haushaltsplans
Teil IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Teil V Rechnungsprüfung
Teil VI Bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Teil VII Sondervermögen
Teil VIII Entlastung
Teil IX Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
1.
die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
2.
die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
3.
den Jahresabschluß bei Bundesbetrieben,
4.
die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
5.
die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.