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§ 84 Ziele der Berufsbildungsforschung - Digitale Gesetze
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Berufsbildung
Teil 3 Organisation der Berufsbildung
Teil 4 Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung
Teil 6 Bußgeldvorschriften
Teil 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
§ 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
Die Berufsbildungsforschung soll
1.
Grundlagen der Berufsbildung klären,
2.
inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
3.
Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
4.
Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
5.
Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.