Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Beamtenvertretung
Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss
Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse
Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 73 Aufenthaltspflicht
Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann die Beamtin oder der Beamte angewiesen werden, sich während der dienstfreien Zeit in erreichbarer Nähe des Dienstortes aufzuhalten.