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Asylgesetz (AsylG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Schutzgewährung
Abschnitt 3 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 4 Asylverfahren
Abschnitt 5 Unterbringung und Verteilung
Abschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
Abschnitt 7 Folgeantrag, Zweitantrag
Abschnitt 8 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung
Abschnitt 9 Gerichtsverfahren
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 64 Ausweispflicht - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
§ 64 Ausweispflicht
(1) Der Ausländer genügt für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.
(2) Die Bescheinigung berechtigt nicht zum Grenzübertritt.