Abschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
Abschnitt 7 Folgeantrag, Zweitantrag
Abschnitt 8 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung
Abschnitt 9 Gerichtsverfahren
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 52 Quotenanrechnung
Auf die Quoten nach § 45 wird die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, des § 14a sowie des § 51 angerechnet.