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§ 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags - Digitale Gesetze
Asylgesetz (AsylG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Schutzgewährung
Abschnitt 3 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 4 Asylverfahren
Abschnitt 5 Unterbringung und Verteilung
Abschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
Abschnitt 7 Folgeantrag, Zweitantrag
Abschnitt 8 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung
Abschnitt 9 Gerichtsverfahren
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Asylverfahren
Unterabschnitt 4: Aufenthaltsbeendigung
§ 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags
In den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war.